"Autsimus ist nicht etwas, das man hat ... Autsimus ist eine Art zu sein."
- Jim Sinclair

Aufnahmeanfrage

Informationen zum Aufnahmeprozess und den Voraussetzungen
Wann ist eine Aufnahme möglich?

Wer ist am Aufnahmeprozess beteiligt?

Eine klare Zuordnung der Zuständigkeiten ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf.
Behörde/Kostenträger
Verantwortlich für die Kostenübernahme und die Fallsteuerung.
Sorgeberechtigte/gesetzlicher Betreuer
Wichtige Ansprechpartner und Entscheidungsbefugte für die betroffene Person.
Träger
Bietet die notwendige Betreuung und Unterstützung.

Aufnahmeprozess

Der Aufnahmeprozess ist in klare Schritte unterteilt, um maximale Transparenz zu gewährleisten.
01
Kontaktaufnahme/Anfrage
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Verwaltung oder das Senden einer Anfrage.
02
Prüfung der grundsätzlichen Eignung
Wir überprüfen, ob wir als Träger geeignet sind.
03
Kooperation mit der zuständigen Behörde
Wir stimmen uns mit der zuständigen Behörde bezüglich der weiteren Schritte ab.
04
Persönliches Kennennlernen
Kennenlernen des jungen Menschen und aller relevanten Beteiligten. Es folgen detaillierte Gespräche zur Klärung von Fragen und der Bedarfsermitlung.
05
Entscheidung
Die endgültige Entscheidung wird basierend auf allen Informationen und in Abstimmung aller Beteiligten getroffen.
Eine Hand füllt ein Formular mit einem Stift auf einem Klemmbrett aus, mit einem Laptop im Hintergrund.

Welche Informationen werden benötigt?

Zur Vorbereitung des Aufnahmeprozesses sind folgende Angaben notwendig:
Kurze Situationsbeschreibung
Eine aussagekräftige Zusammenfassung der aktuellen Lage des jungen Menschen.
Relevante fachliche Informationen
Berichte, Diagnosen oder Gutachten, die für die Aufnahme und spätere Betreuung wichtig sind.
Angaben zu der zuständigen Behörde
Kontaktinformationen der zuständigen Behörde für die weitere Abstimmung.
Aufnahmeanfrage
Nutzen Sie unsere Online-Aufnahmeanfrage für eine schnelle Bearbeitung.

  • Dient der strukturierten Anfrage
  • Ersetzt kein persönliches Gespräch
  • Stellt keine Aufnahmezusage dar
Nahaufnahme von Dokumenten mit Text in einer Aktenmappe.
Weiterführende Informationen
Finden Sie hier weitere wichtige Informationen und Kontaktmöglichkeiten.
Option 01
Kontakt
Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.
Option 02
Leistungen
Erfahren Sie mehr über unsere Angebote und Wohnmöglichkeiten.
Option 03
Über uns
Lernen Sie unser Team und unsere Philosophie kennen.
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Fragen zu den Eltern
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Sorgerecht
Angaben zur Behörde

Mit einem Sternchen (*) gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Datenschutzhinweis Die im Formular eingegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Prüfung einer möglichen Aufnahme verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere auch zu sensiblen Angaben (z. B. Gesundheitsdaten), finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Hinweise zur Kontaktaufnahme
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
1
Stellt die Kontaktaufnahme eine Aufnahmezusage dar?

Nein, die Kontaktaufnahme stellt keine verbindliche Aufnahmezusage dar. Für eine Aufnahme ist ein separates Aufnahmeverfahren erforderlich.
2
Wie lange dauert eine Antwort auf meine Anfrage?

Wir bemühen uns, alle Anfragen innerhalb von 3-5 Werktagen zu beantworten. In Stoßzeiten kann es jedoch zu längeren Wartezeiten kommen.
3
Welche Informationen sollte meine Anfrage enthalten?

Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht so viele relevante Details wie möglich an, um uns eine schnelle und präzise Bearbeitung zu ermöglichen.
4
Kann ich auch telefonisch Kontakt aufnehmen?

Ja, Sie können uns während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen. Die Details finden Sie im Abschnitt "Erreichbarkeit".